Informationen
Generalversammlung 10.02.2025
Modellflug in der Schweiz von der EU-Drohnenregelung ausgenommen
Regeln für den Modellflug in der Schweiz ab dem 1. Januar 2023
Zitat BAZL:
25.11.2022 – Ab 1. Januar 2023 gilt in der Schweiz die EU-Drohnenregulierung. Diese unterscheidet zwischen drei verschiedenen Kategorien für den Betrieb von Drohnen: offen, speziell, zulassungspflichtig. Der Modellflug im Rahmen eines Vereins oder Verbandes ist von dieser Neuregelung ausgenommen.
Zitatende.
Modellfliegen in der Europäischen Union ab 1. Januar 2023
Bitte beachtet, dass im Ausland (EU) der Modellflug NICHT ausgenommen ist. Der Vorstand der MGR übernimmt keine Haftung.
Weiterführende Infos hier (SMV) und hier (BAZL).
Stockeri Stübli
Neben der Zufahrt zum Fluggelände steht ein altes Bauernhaus. Als Bewohner hat Rolf im Erdgeschoss eine „Besenbeiz“ eingerichtet.
Ein toller Ort um etwas zu trinken, mitgebrachtes Grillgut zu brutzeln und mit Leuten aus der Nachbarschaft ein paar Worte zu wechseln. In der Regel öffnet Rolf vom Donnerstag bis Sonntag. Auf Anfrage hin auch für ein Mittagessen, z.B. für eine Gruppe. Dann steht er selber in der „Küche“ und bedient seine Gäste.